Forschungszulage (FZulG):
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen – unabhängig von Branche, Größe oder Gewinnsituation. Sie wurde 2020 eingeführt und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die kontinuierlich oder projektbezogen innovative Produkte, Verfahren oder Technologien entwickeln.
Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen wird hier kein Förderantrag im Voraus gestellt – die Forschungszulage wird nachträglich über die Steuererklärung geltend gemacht.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Die FZulG-Förderung ist branchen- und themenoffen. Antragsberechtigt sind:
Alle Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland – unabhängig von Größe, Branche oder Gründungsdatum
Auch Start-ups und Einzelunternehmen können profitieren
Verlustunternehmen erhalten die Forschungszulage als Barauszahlung
Was wird gefördert?
Förderfähig sind eigene oder auftragsbezogene FuE-Projekte, z. B.:
Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Software oder Materialien
Industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung
Lohn- und Gehaltskosten von FuE-Mitarbeitenden
Auftragsforschung (z. B. durch Hochschulen oder Dienstleister)
Gemeinkosten und Teile der Sozialversicherungsbeiträge
Vorteile der Forschungszulage
✅ Bis zu 1 Million Euro steuerliche Förderung pro Jahr und Unternehmen
✅ 25 % der förderfähigen FuE-Kosten rückwirkend erstattbar
✅ Keine Ausschlussfrist oder Fördertöpfe – kein „Deadline-Stress“
✅ Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (z. B. ZIM, Horizon Europe)
✅ Planungssicherheit durch vorab mögliche Bescheinigung der FuE-Tätigkeit
So funktioniert die Beantragung
FuE-Projekt identifizieren
Online-Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Nach Projektabschluss: Geltendmachung der Zulage beim zuständigen Finanzamt
Auszahlung oder Verrechnung mit Steuerschuld (auch bei Verlust als Cashflow wirksam)
Lassen Sie Ihre Forschungszulage prüfen
Wir helfen Ihnen, das Potenzial Ihrer FuE-Tätigkeiten für das FZulG zu erkennen und begleiten Sie bei:
Identifikation förderfähiger Projekte
Formulierung des BSFZ-Antrags
Dokumentation und Nachweiserstellung
Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Jetzt Förderpotenzial prüfen
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