Forschungszulage (FZulG):
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen – unabhängig von Branche, Größe oder Gewinnsituation. Sie wurde 2020 eingeführt und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die kontinuierlich oder projektbezogen innovative Produkte, Verfahren oder Technologien entwickeln.

Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen wird hier kein Förderantrag im Voraus gestellt – die Forschungszulage wird nachträglich über die Steuererklärung geltend gemacht.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Die FZulG-Förderung ist branchen- und themenoffen. Antragsberechtigt sind:

  • Alle Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland – unabhängig von Größe, Branche oder Gründungsdatum

  • Auch Start-ups und Einzelunternehmen können profitieren

  • Verlustunternehmen erhalten die Forschungszulage als Barauszahlung

Was wird gefördert?

Förderfähig sind eigene oder auftragsbezogene FuE-Projekte, z. B.:

  • Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Software oder Materialien

  • Industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung

  • Lohn- und Gehaltskosten von FuE-Mitarbeitenden

  • Auftragsforschung (z. B. durch Hochschulen oder Dienstleister)

  • Gemeinkosten und Teile der Sozialversicherungsbeiträge

Vorteile der Forschungszulage

Bis zu 1 Million Euro steuerliche Förderung pro Jahr und Unternehmen
25 % der förderfähigen FuE-Kosten rückwirkend erstattbar
Keine Ausschlussfrist oder Fördertöpfe – kein „Deadline-Stress“
Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (z. B. ZIM, Horizon Europe)
Planungssicherheit durch vorab mögliche Bescheinigung der FuE-Tätigkeit

So funktioniert die Beantragung

  1. FuE-Projekt identifizieren

  2. Online-Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

  3. Nach Projektabschluss: Geltendmachung der Zulage beim zuständigen Finanzamt

  4. Auszahlung oder Verrechnung mit Steuerschuld (auch bei Verlust als Cashflow wirksam)

Lassen Sie Ihre Forschungszulage prüfen

Wir helfen Ihnen, das Potenzial Ihrer FuE-Tätigkeiten für das FZulG zu erkennen und begleiten Sie bei:

  • Identifikation förderfähiger Projekte

  • Formulierung des BSFZ-Antrags

  • Dokumentation und Nachweiserstellung

  • Kommunikation mit der Finanzverwaltung

Jetzt Förderpotenzial prüfen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Fördermittelcheck oder lassen Sie sich persönlich beraten – einfach und unverbindlich: